Ja, auch ich bin überzeugt von dem neuen Weg, wirklich aktiv sein für den Bürger, losgelöst von Landes und Bundespolitik ! Ich unterstütze Bürger für Münstertal.


 Spenden und Mitgliedsbeiträge an freie Wählervereinigungen sind steuerlich begünstigt. Die Steuerersparnis beträgt maximal 825 Euro für Alleinstehende und 1.650 Euro für Verheiratete. Anders als bei Spenden an Parteien werden jedoch darüber hinaus keine Sonderausgaben anerkannt.

Freie Wählervereinigungen sind politische Vereine ohne Parteicharakter, deren Zweck die Teilnahme an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene mit eigenen Wahlvorschlägen ist (§ 34 g Nr. 2 EStG). Wichtig ist, dass die Wählervereinigung die Rechtsform eines Vereins hat. Ob der Verein aber ins Vereinsregister eingetragen (und damit rechtsfähig) oder nicht rechtsfähig ist, spielt keine Rolle.

Ihre Zuwendungen werden – neben Zuwendungen an politische Parteien – bis zu 1.650 Euro/3.300 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen. Die Steuerersparnis beträgt also bis zu 825 Euro /1.650 Euro (§ 34g Nr. 2 EStG).

Zuwendungen darüber hinaus werden – anders als bei politischen Parteien – leider nicht im Rahmen der Sonderausgaben anerkannt.